Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 31.05.2010

§ 1  Allgemeines

Diese AGB incl. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Bedingungen und nachträgliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind

§ 2  Angebote und Verkauf

Zur Berechnung kommt der am Tage der Bestellung geltende Preis. Proben, Muster, Bilder und Fotos gelten als Anschauungsstück für Qualität, Abmessung und Farbe. Abweichungen, die für das Naturmaterial typisch sind, berechtigen nicht zur Reklamation.

§ 3  Genehmigung

Notwendige behördliche und/oder sonstige Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals auf dem Friedhof sind vom Käufer zu beschaffen.

§ 4  Lieferung

Der Transport unserer Waren erfordert besondere Sorgfalt. Bestellungen werden vorbehaltlich der Liefermöglichkeit angenommen. Alle getroffenen Vereinbarungen bezüglich Lieferzeiten bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt (auch Streik) oder Warenmangel begrenzen die Lieferpflicht oder heben Sie auf. Verzugs- und Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen. Erkennbare Mängel, Transportmängel, Falschlieferungen und/oder etwaige Fehlmengen der Ware sind am Empfangstag, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung, vom Käufer anzuzeigen. Annahmeverweigerung: Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers nicht angenommen.

§ 5  Zahlung

Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse oder Nachnahme.

§ 6  Mängelhaftung

Zu Beanstandungen berechtigen nicht die bei Natursteinen vorkommenden Einlagerungen, Adern, Flecken und Farbschwankungen. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines vorkommen, bleiben vorbehalten. Reklamationsansprüche berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Auftretende Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind uns innerhalb einer Woche (5 Werktage) schriftlich mitzuteilen. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit geben, die beanstandete Ware in Augenschein zu nehmen. Nicht vollständig vorhandene Ware schließt jeden Reklamationsanspruch aus. Die bemängelte Lieferung darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Verkäufer verarbeitet werden. Sollte vom Käufer bemängelte Ware trotzdem ohne Genehmigung verarbeitet werden oder werden offensichtliche Mängel (zum Beispiel Bruch) dem Verkäufer erst nach der Verarbeitung angezeigt, so erlöschen jegliche Reklamationsansprüche. Bei berechtigter Beanstandung hat der Verkäufer das Recht auf Ersatzlieferung.

§ 7  Widerrufsrecht

Nach der gesetzlichen Regelung § 3 Abs.2 Fernabsatzgesetz besteht kein Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 8  Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt. Auch im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet ist, bleibt uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Rückstände des Käufers. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht zulässig. Vor einer Verpfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss der Käufer unser schriftliches Einverständnis einholen. Im Fall der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gelten die hieraus entstehenden Forderungen mit dem Augenblick Ihrer Entstehung an uns abgetreten. Eigentumsvorbehalt und Abtretung bleiben bis zur restlosen Tilgung aller unserer Forderungen in Kraft. Sollte der Käufer bei Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte die Abtretbarkeit der Forderungen an andere (und somit an uns) ausschließen, so liegt kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang im rechtlichen Sinne vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

§ 9  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen eines Kaufvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Nach Bekanntwerden der Unwirksamkeit ist über diesen Punkt eine neue Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese AGB gelten und bleiben in Kraft bis sie durch aktuellere ersetzt sind. Ansprüche aus früheren, nicht mehr geltenden AGB sind nur insoweit möglich, als diese gültiger Bestandteil der AGB waren, die bei Zustandekommen des jeweiligen Vertrages galten.

§ 10  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen gilt Ehingen, ebenso als Gerichtsstand